Willkommen auf meiner homepage!
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht habe ich mich ganz auf das gesamte Medizinrecht und Zahnmedizinrecht konzentriert.
Ich arbeite, von einigen exclusiven und fachlich ausgewiesenen Freunden des Hauses abgesehen, ab sofort ausschließlich auf Patientenseite, da mittlerweile zu viele meiner Angehörigen - und auch ich - durch Behandlungsfehler zu Schaden oder gar zu Tode kamen. Weiterhin waren das Verhalten und die Anliegen der Ärzte teilweise schlichtweg nicht mehr akzeptabel.
Ich führe bei Senioren und gesundheitlich immobilen Mandanten im Umkreis von +/- 50 km rund um Mannheim ferner Hausbesuche durch.
Durch meine langjährige Zusammenarbeit mit vielen Ärzten und Zahnärzten kenne ich die Strategien der Gegenseite genau, was Ihnen als Patient helfen kann.
In ständiger Zusammenarbeit mit mehreren Ärzten und Zahnärzten unterschiedlicher Fachbereiche und Zahnärzten arbeite ich nicht nur in Mannheim und im Rhein-Neckar-Raum, sondern bundesweit in folgenden Rechtsgebieten (unterstrichene Wörter führen zu meinen weiteren, speziellen homepages, die ich Ihnen bei ausgeprägtem Interesse speziell an diesem Fachgebiet empfehlen darf):
I. Arzthaftungsrecht
- Anästhesiologie
- Augenheilkunde
- Chirurgie aller Fachbereiche
- Dermatologie
- Gynäkologie, insbesondere Brustkrebs
- Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Innere Medizin
- Kardiologie
- Nephrologie
- Onkologie
- Orthopädie
- Pathologie
- Plastische Chirurgie
- Pneumologie
- Radiologie
- Sogenannte Schönheitschirurgie bzw. Plastische Chirurgie
- Traumatologie ("Unfallchirurgie)
- Urologie, insbesondere Prostatakrebs
- Geburtsschadensrecht
II. Zahnarzthaftungsrecht
- Implantologie
- Oralchirurgie
- Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
- Prothetik
- Zahnerhaltungskunde (KONS)
- Experimentielle Zahnheilkunde
- Zahnmedizinrecht
III. Medizinisches Versicherungsrecht
- Prozesse um Krankentagegeld
- Prozesse um Berufsunfähigkeit
- Minderung der Erwerbsfähigkeit
- Grad der Behinderung
- Kostenerstattungsansprüche wegen ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung gegen Ihre private oder gesetzliche Krankenversicherung
IV. Vorbeugender Patientenschutz
- Betreuungs- und Vorsorgevollmachten
- Patiententestamente und (!)deren gerichtliche Durchsetzung
Da ich mich als Fachanwalt auf nur ein einziges (wenngleich sehr umfangreiches) Gebiet spezialisiert habe, können Sie präzise und umfassende Kenntnisse, Beratung und Vertretung erwarten.
Wenn eine aussergerichtliche Regelung - wie fast immer im Medizinrecht - scheitert, setze ich mich für Ihre Interessen mit äusserster Konsequenz und durch alle prozessual und finanziell erreichbaren Instanzen ein.